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Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

der Red Golf Moorfleet GmbH & Co. KG, Vorlandring 16, 22113 Hamburg

- nachstehend Gesellschaft genannt -

1. Nutzungsvertrag, Geltung und Laufzeit

1.1. Die Gesellschaft ist Betreiberin der Golfanlage - Red Golf Hamburg-Moorfleet - mit allen ihren Nebenanlagen.
1.2. Die Gesellschaft gewährt dem Nutzer/der Nutzerin das persönliche Recht, die Golfanlage und die dem Golfbetrieb gewidmeten sonstigen Einrichtungen zu nutzen. Der Nutzer/die Nutzerin akzeptiert die Haus- und Spielordnung in der jeweils gültigen Fassung.
1.3. Die Nutzungsberechtigung wird dem Nutzer/der Nutzerin von der Gesellschaft gegen eine Nutzungsgebühr erteilt.
1.4. Der Nutzungsvertrag wird unter Einbeziehung und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unbestimmte Zeit, bei Zahlung einer anteiligen Gebühr für das laufende Jahr mindestens jedoch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, geschlossen.

2. Nutzungsgebühr

2.1. Für die Gewährung der Nutzungsberechtigung erhält die Gesellschaft eine Jahresnutzungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste.
2.1.1 Für Erwachsene gilt die volle Jahresgebühr; für Schüler und Jugendliche gelten ermäßigte Beträge bis zum Kalenderjahr ihres 19. Geburtstages einschließlich; für Studenten und Auszubildende gelten ermäßigte Beträge bis zum Kalenderjahr ihres 28. Geburtstages einschließlich.
2.1.2. Die Höhe der Jahresgebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisliste, die die Nutzerin/der Nutzer bei Vertragsabschluss erhält und anerkennt. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die für die folgenden Jahre jeweils gültige Jahresgebühr bei Fälligkeit?(per Lastschrift) entsprechend zu zahlen.
2.3. Für den Rest eines laufenden Jahres wird lediglich eine anteilige Jahresgebühr fällig, sofern im Folgejahr die volle Jahresgebühr fristgerecht gezahlt wird.
2.4. Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen wird dem Nutzer/der Nutzerin schriftlich an die der Gesellschaft benannte Anschrift eine Mitteilung zugesandt.
2.4.1. Die Änderungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Werden hierbei Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Nutzers geändert, so kann der Nutzer der Änderung außer in den Fällen der unter 2.4.3. benannten Ausnahmen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen.
2.4.2. Kündigt der Nutzer nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist die Gesellschaft den Nutzer bei der Änderungsmitteilung hin.
2.4.3. Abweichend von der vorgenannten Regelung, kann die Gesellschaft die Preise a.) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und b.) bei Änderung der internen Kosten für den Betrieb der Golfanlage aufgrund von Miet- und  Pachtzinserhöhungen im Maße des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten, - ohne Sonderkündigungsrecht des Nutzers - entsprechend anpassen.

3. Fälligkeit und Zahlung

3.1. Die Gebühr für das laufende Jahr ist sofort fällig.
3.2. Bei jährlicher Zahlung ist die Gebühr für das erste volle Kalenderjahr am 15.01. des jeweiligen Jahres fällig, bei monatlicher Zahlung ist die Gebühr jeweils zum 15. des Monats fällig.
3.3. Die Nutzerin/Der Nutzer ermächtigt die Gesellschaft, die an die Gesellschaft zu entrichtende Zahlung gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen, bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos per Lastschrift einzuziehen.
3.4. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug, zum Beispiel durch Nichtdeckung des Kontos, trägt der Nutzer/die Nutzerin die Gebühren hierfür zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10. Bei zweimaligem erfolglosem Lastschrifteinzug werden die restlichen monatlichen Raten für das laufende Jahr sofort zur Zahlung fällig.
3.5. Wird die jeweilige Nutzungsgebühr nicht gezahlt, hat die Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Kündigung

4.1. Der Nutzungsvertrag ist mindestens bis zum Jahresende (siehe 1.4.) geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende (31.12.) von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
4.2. Die Kündigung muss innerhalb dieser Frist schriftlich bei der anderen Vertragspartei eingegangen sein.

5. Gerichtsstand

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg.
5.2. Es gilt deutsches Recht.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
6.2. Die Nutzerdatenverwaltung erfolgt mittels EDV. Die persönlichen Daten werden zu diesem Zweck unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die/Der Nutzer/in ist damit einverstanden.
6.3. Für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände und Garderobe der Nutzer wird keine Haftung übernommen.
6.4. Die Benutzung der Anlage der Gesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5. Die Haus-, Platz- und Spielordnung wird anerkannt und beachtet. Auf evtl. geltende Spieleinschränkungen gem. Spielordnung aufgrund von Veranstaltungen, Turnieren o.ä. wurde hingewiesen.
6.6. Ist oder wird eine Bestimmung des Nutzungsvertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 1. Januar 2007

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Golf Lounge e.V.

Jahresmitgliedschaft und „Fairway Package“-

Der Golf Lounge e.V mit dem Sitz Am Billwerder Neuer Deich 40, 20539 Hamburg biete verschiedene Leistungen rund um das Thema Golf an. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind die Regelungen zur Jahresmitgliedschaft und dem „Fairway Package“.

I. JAHRESMITGLIEDSCHAFT UND „FAIRWAY PACKAGE“

(1) Mitgliedschaftsgebühr (inklusive der Handicapführung und Mitgliedsausweis des Deutschen Golfverbands).

Für die Mitgliedsführung erhält der Golf Lounge e.V. einen Mitgliedsbeitrag gemäß der jeweils geltenden Beitragsliste. Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen wird dem Nutzer/der Nutzerin schriftlich an die dem Golf Lounge e.V. benannte Anschrift eine Mitteilung zugesandt.

Die Änderungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Werden hierbei Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Nutzers/der Nutzerin geändert, so kann der Nutzer/die Nutzerin der Änderung außer in den Fällen der unter unten benannten Ausnahmen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen. Kündigt der Nutzer/die Nutzerin nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist der Golf Lounge e.V. den Nutzer/die Nutzerin bei der Änderungsmitteilung hin.

Abweichend von der vorgenannten Regelung, kann der Golflounge e.V. die Preise bei Änderung der Beitragsordnung aufgrund von Miet und Pachtzinserhöhungen im Maße des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten, – ohne Sonderkündigungsrecht des Nutzers/der Nutzerin – entsprechend anpassen.

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